Praxis - Arbeitsweise

Verhaltenstherapie für Erwachsene


In der Verhaltenstherapie werden Methodiken zur Veränderung des Denkens, Fühlens und Handelns angewendet. Diese Methodiken und Verfahren sind in Praxis und Wissenschaft entwickelt und evaluiert. Ihre Wirksamkeit ist gut belegt. Welche konkreten Herangehensweisen und Methodiken in einer Psychotherapie benutzt werden ist abhängig vom jeweiligen Fall und den, von Patient*in und Therapeut*in gemeinsam erarbeiteten, individuellen Zielen. 


Grundsätzlich wird in der Psychotherapie eine Einteilung in die Behandlung von Erwachsenen und in die Behandlung von Kindern und Jugendlichen vorgenommen. Hierfür gibt es verschiedene Schwerpunkte in der Ausbildung von Psychotherapeuten.
Für die Behandlung von jüngeren Menschen gibt es spezielle Kinder- und Jugendpsychotherapeuten.


Es gibt verschiedene Behandlungssettings zur Behandlung von psychischen Erkrankungen. Vornehmlich sind dies im ambulanten, psychotherapeutischen Sektor die Einzelpsychotherapie und die Gruppenpsychotherapie.
In der Einzelpsychotherapie finden alle Termine nur zwischen Patient*in und Therapeut*in statt. Einzeltherapiesitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und werden in der Regel einmal wöchentlich abgehalten.
In der Gruppenpsychotherapie finden Termine sowohl als Einzelgespräche (wie in der Einzelpsychotherapie) als auch in Kleingruppen von drei bis neun Patienten statt. Die richtige Mischung von Einzel- und Gruppenterminen bespricht Ihr*e Therapeut*in mit Ihnen. 


In meiner Praxis gibt es Angebote für
Erwachsene sowohl zur Einzelpsychotherapie als auch zur Gruppenpsychotherapie. 



 

In meiner Praxis können die folgenden Störungsbilder  behandelt werden:


Angststörungen wie z.B.

  • Soziale Phobie
  • Agoraphobie und Panikstörung
  • Höhenangst
  • Prüfungsangst

Depressionen sowie „Burn-out“
Anpassungsstörung

Bipolare Erkrankungen
Essstörungen
Zwangsstörungen
Psychosomatische Störungen
Störungen aufgrund traumatischer Erlebnisse
Persönlichkeitsstörungen
Schizophrenien und wahnhafte Störungen


Psychotherapeutische Behandlungen bewirken meist Verbesserungen oder verbesserten Umgang mit Störungen und nicht unbedingt eine vollständige Heilung.


Gesetzlich Krankenversicherte


Die meisten Menschen in Deutschland sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert.  Ich verfüge über eine Abrechnungsgenehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung , dadurch ist die Behandlung gesetzlich Versicherter formal recht unkompliziert. Es reicht, wenn Sie zu einem Termin Ihre Versicherungskarte mitbringen.
Der Weg in eine Psychotherapie teilt sich in psychotherapeutische Sprechstunde, probatorische Sitzungen und die „eigentliche Therapie“.

Psychotherapeutische Sprechstunde
Seit 2017 gibt es die psychotherapeutische Sprechstunde. Diese dient der Abklärung eines Vorliegens einer psychischen Störung und einer Beratung zu notwendigen und sinnvollen Behandlungsmöglichkeiten. Hier wird festgestellt welche Behandlungsform für Ihr Leiden am sinnvollsten ist und ob eine psychische Erkrankung vorliegt. Ihr*e Therapeut*in klärt Sie über Behandlungsalternativen auf. Die psychotherapeutische Sprechstunde kann auch über mehrere Termine gehen.

Probatorische Sitzungen
Wenn in der psychotherapeutischen Sprechstunde eine psychische Erkrankung und eine Psychotherapie als geeignete Behandlungsform festgestellt wurde, folgen die probatorischen Sitzungen. In diesen „Erprobungs“-Sitzungen wird geschaut, ob sich Patient*in und Therapeut*in auf gemeinsame Behandlungsziele einigen können. Weiterhin wird geguckt ob die „Chemie“ soweit stimmt, dass ein vernünftiges Arbeitsklima entstehen kann.
Am Ende der Probatorik steht die Entscheidung von Patient*in und Therapeut*in ob eine Psychotherapie stattfinden soll. Wenn dies so ist, geht es in die Therapiebeantragung. Bei diesem Prozess unterstützt Sie der/die behandelnde Therapeut*in. 


Richtlinienpsychotherapie
Nach erfolgter Bewilligung durch die Krankenkasse schließt sich daran die Richtlinienpsychotherapie an. In meiner Praxis führen alle behandelnden Therapeut*innen das Richtlinien Verfahren Verhaltenstherapie durch. Die Länge einer solchen Behandlung kann variieren und es können Einzel- und/oder Gruppentherapie zum Einsatz kommen. Dies hängt von den individuellen Gegebenheiten jedes/jeder einzelnen Patienten/Patientin ab. Ihr*e behandelnde*r Therapeut*in beredet dies individuell mit Ihnen. 




Privatkassen


Bei Versicherungen über private Krankenkassen gelten oftmals leicht andere Regeln. Dies betrifft insbesondere Beantragung von Psychotherapie, Sprechstunden/ Probatorische Sitzungen und evtl. auch ein grundlegender Ausschluss von Psychotherapie aus dem Leistungsspektrum der jeweiligen Versicherung. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer privaten Krankenkasse ob Psychotherapie Teil der Leistungen ihres Vertrages ist. Zusätzlich ist es hilfreich, wenn Sie sich über die Modalitäten des Antrags erkunden. Hier ist fast jede private Krankenkasse und jede Versicherung anders, sodass vorherige Abklärung sinnvoll ist.




Selbstzahler


Es besteht auch immer die Möglichkeit eine Psychotherapie selbst zu zahlen. Die genauen Modalitäten erklären wir Ihnen gerne. Sprechen Sie uns einfach an.